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F-Gas Verordnung: was sich für Maschinen mit Kältekreislauf ändert

Warum Maschinenbauer jetzt handeln müssen

Fluorierte Kältemittel galten über Jahrzehnte hinweg als zuverlässige Lösung in industriellen Kühlprozessen: nicht brennbar, ungiftig, einfach zu verarbeiten. Doch ihre Klimaschädlichkeit zwingt zum Umdenken. Mit der neuen F-Gas-Verordnung, die seit März 2024 gilt, ändert sich der rechtliche Rahmen grundlegend: Die erlaubte Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wird drastisch reduziert, gleichzeitig treten weitreichende Verbote und Pflichten in Kraft. Besonders betroffen: mittelständische Maschinenbauunternehmen mit Anlagen, die Kühl- oder Klimatechnik enthalten, etwa Laseranlagen, Umformpressen, Prüfstände oder Wärmepumpen-basierte Systeme. Für viele Geschäftsführende stellt sich die Frage: Welche Produkte darf ich ab 2025 noch verkaufen, welche Kundenanlagen sind betroffen, welche Neuentwicklungen lohnen sich?

Was ist die F-Gas-Verordnung und warum wurde sie überarbeitet?

Die ursprüngliche F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zielte darauf ab, den Einsatz klimaschädlicher Kältemittel in Europa schrittweise zu reduzieren. Mit der 2024 verabschiedeten Verordnung (EU) 2024/573 wird diese Strategie verschärft: Der sogenannte Phase-Down, also die Mengenbegrenzung für F-Gase, wird beschleunigt. Zusätzlich gibt es neue Verbote für Inverkehrbringen und Inbetriebnahme bestimmter Anlagen, und zahlreiche Pflichten für Hersteller, Importeure und Betreiber wurden erweitert. Der Hintergrund: F-Gase haben ein Vielfaches des Treibhauspotenzials von CO₂. Ihr Ersatz durch klimafreundlichere Alternativen gilt als eine der effizientesten Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Gleichzeitig signalisiert die Verordnung klar: Die Zukunft gehört natürlichen oder ultraniedrig-GWP-Kältemitteln. Maschinen, die heute noch mit klassischen HFKWs arbeiten, stehen auf der Kippe.

Was ändert sich ab 2025 konkret?

Strenger Phase-Down

Bereits 2025 darf EU-weit 22 % weniger HFKW in Verkehr gebracht werden als 2024 – gerechnet in CO₂-Äquivalenten. Die Quote sinkt weiter bis 2030 und strebt bis 2050 den vollständigen Ausstieg an. Betroffen sind alle HFKW-haltigen Produkte, ob Split-Klimagerät, Flüssigkeitskühler oder Prozessanlage.

Lizenz- und Meldepflichten
Jede Einfuhr oder Ausfuhr von F-Gasen oder damit befüllten Produkten muss über das F-Gas-Portal der EU registriert werden. Auch Kleinunternehmen ohne eigene Kältetechnik-Abteilung müssen sich um Zulassungen kümmern, wenn sie z. B. Kühleinheiten aus Drittländern importieren oder Maschinen ins Ausland liefern.

Verbote ab 2025

  • Mono-Split-Klimageräte <3 kg: Nur noch GWP <750 erlaubt (z. B. R32 statt R410A)
  • Hermetisch geschlossene Anlagen (außer Chiller): GWP-Grenze von 150
  • Plug-and-play-Kühlsysteme mit R-134a oder R-404A betroffen
  • Ausnahmen für Laborgeräte, wenn Sicherheit dem Einsatz klimafreundlicher Mittel entgegensteht
  • Bei offenen Systemen (z. B. Anlagen, die vor Ort befüllt werden): längere Frist bis 2030

Service- und Exportbeschränkungen

  • Keine Neuware von R-404A, R-507A etc. mehr ab 2025 – nur noch recycelte Gase erlaubt
  • Exportverbot: Gebrauchte Geräte mit GWP >1000 dürfen nicht mehr ausgeführt werden

Erweiterte Kennzeichnungspflichten

  • Gilt für alle fluorierten Gase – selbst R-1234yf (~GWP 1) muss gelabelt werden
  • Angaben zu Füllmenge (kg), CO₂-Äquivalent, GWP und Gasbezeichnung
  • Pflicht auch bei jeder Weitergabe – nicht nur beim Erstverkauf

Welche Kältemittel sind besonders betroffen?

Folgende Kältemittel gelten als auslaufend bzw. kritisch:

  • R-404A (GWP ~3900): Bereits seit 2020 teilweise verboten, 2025 folgt das endgültige Verbot in Neuanlagen. Ersatz z. B. durch R-448A, R-449A oder CO₂.
  • R-410A (GWP 2088): Standard in vielen Klimaanlagen und Prozesskühlern – ab 2025 in neuen Geräten nicht mehr zulässig.
  • R-134a (GWP 1430): Lange das Mittel der Wahl für mittelgroße Kühlanwendungen – künftig nur noch mit Ausnahmeregelung nutzbar.
  • R-407C / R-447A / R-448A / R-449A: Etwas klimafreundlicher als R-404A, aber immer noch mit GWP über 1000 – mittelfristig ebenfalls problematisch.

Zukunftssichere Alternativen:

  • R-290 (Propan): GWP ~3, sehr energieeffizient, aber brennbar → zusätzliche Sicherheitsanforderungen
  • R-744 (CO₂): GWP = 1, ungiftig, nicht brennbar, aber hoher Systemdruck (bis 100 bar)
  • R-1234yf / R-1234ze: GWP ~1, leicht brennbar, technische Nähe zu bisherigen HFKW
  • R-717 (Ammoniak): GWP = 0, sehr effizient, aber giftig und korrosiv – nicht überall zulässig

Risiken für Maschinenhersteller und Betreiber

Produktlinien gefährdet
Maschinen, die mit R-410A, R-134a oder R-404A ausgeliefert werden, sind ab 2025 nicht mehr verkehrsfähig. Wer nicht umstellt, verliert Marktanteile.

Höhere Entwicklungskosten
Neue Kältemittel erfordern neue Komponenten, Gehäusematerialien, Steuerungstechnik, Zulassungen (z. B. Druckgeräterichtlinie) und Sicherheitskonzepte. Gerade bei brennbaren oder toxischen Alternativen sind Explosionsschutzmaßnahmen und Schulungen nötig.

Serviceeinschränkungen bei Bestandsanlage
Altanlagen lassen sich ab 2025 oft nicht mehr mit Neuware warten. Bei Leckagen ist nur recyceltes Gas erlaubt, dessen Verfügbarkeit ist unsicher. Im Worst Case muss eine Maschine trotz geringer Schäden ersetzt werden.

Compliance-Risiken
Fehlende Kennzeichnung, falsche Füllmengen, unerlaubte Importe – all das kann Bußgelder, Rückrufe oder Imageverluste zur Folge haben. Auch Betreiber haften für unsachgemäßen Einsatz oder mangelnde Wartung.

Marktwertrückgang
Anlagen mit nicht mehr zulässigem Kältemittel verlieren rasch an Wert, nicht nur in der EU, sondern auch im Export.

Chancen für innovative Unternehmen

Neue Produktlinien mit CO₂, R-290 und HFO
Wer frühzeitig umstellt, sichert sich Wettbewerbsvorteile. Kunden, etwa aus der Automobil- oder Pharmaindustrie, verlangen zunehmend nach ESG-konformer Technik. Auch Ausschreibungen enthalten oft Nachhaltigkeitskriterien.

Retrofit-Services anbieten
Bestehende Maschinen lassen sich vielfach umrüsten. Das umfasst nicht nur den Austausch von Kältemittel und Verdichter, sondern auch Steuerung, Sicherheitsfeatures und Dichtheitstests. Maschinenbauer können daraus ein neues Geschäftsmodell entwickeln.

Ersatzteil- und Wartungspakete optimieren
Serviceverträge, die rechtssichere Nachrüstung, Dichtheitsprüfung und Gas-Rückgewinnung umfassen, bieten Kunden Sicherheit und binden sie langfristig.

Beratung und Schulung als Dienstleistung
Mittelständler, die Know-how zu neuen Kältemitteln und Normen bündeln, können es extern vermarkten, z. B. in Form von Schulungen, Anlagenbewertungen oder Umstellungskonzepten.

Designvorteile nutzen
Neue Kältemittel erfordern oft kleinere Füllmengen, kürzere Leitungswege und kompaktere Bauformen. Gleichzeitig entstehen Optionen für Wärmerückgewinnung oder effizientere Steuerungen.

Fazit: Wandel als Chance begreifen

Die neue F-Gas-Verordnung ist kein kleiner Eingriff, sondern ein systemischer Wandel. Für Maschinenbauunternehmen bedeutet das: Mehr Aufwand – aber auch klare Perspektiven. Wer frühzeitig umstellt, Risiken aktiv managt und Kunden auf dem Weg begleitet, wird am Markt gewinnen. Fluorierte Kältemittel verschwinden – aber ihre Nachfolger eröffnen Raum für Innovation, neue Geschäftsmodelle und nachhaltiges Wachstum. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Weichen zu stellen.

 

Quellen:

Verordnung über fluorierte Treibhausgase – konsolidierter Text und Anwendungsregeln
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573
Umweltbundesamt – FAQ und Erläuterungen zur F-Gase-Verordnung
https://www.umweltbundesamt.de/themen/fluorierte-treibhausgase-f-gase
Überblick zur Novelle 2024
https://www.bfs-kaelte-klima.de/fileadmin/DATEIEN/Download/Merkblaetter/Die_novellierte_F-Gase-Verordnung-12-24.pdf
Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/BW – Praxishinweise 2025
https://www.landesinnung-kaelte-klima.de/fragen-aus-der-praxis/details?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3040
Herausforderungen durch die F-Gas-Novelle
https://www.kka-online.info/artikel/herausforderungen-und-loesungen-fuer-die-kaelte-klima-und-waermepumpentechnik-4225443.html
Welche Kältemittel sind ab 2025 verboten?
https://www.autarc.energy/wissen/welche-kaltemittel-sind-ab-2025-zulassig
Auswirkungen auf Maschinen und Service
https://mycooling-gmbh.de/energie-news/neue-vorschriften-fur-fluorierte-gase-f-gase-ab-2025

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